Job in SchwerinPflegefachkraft (m/w/d)

Beruf

Pflegefachkraft (m/w/d)

Unternehmen

Ev. Suchtkrankenhilfe gGmbH Geschaeftsstelle

Arbeitsort

19063 Schwerin

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Stellenbeschreibung

In unserem Rehabilitationszentrum für Abhängigkeitserkrankungen betreuen wir therapeutisch und sozialpädagogisch bis zu 72 Rehabilitand:innen mit einer Regeltherapiedauer von 22 Wochen.

Ihre Aufgaben:

  • Organisation und Durchführung der Aufgaben im medizinischen Bereich
  • Medizinische Versorgung der Rehabilitand:innen (keine schweren körperlichen Pflegetätigkeiten)
  • Anleitung unserer Rehabilitand:innen zu einer gesunden Lebensführung
  • Unterstützung bei Visiten und medizinischen Untersuchungen
  • Aktenführung und Dokumentation
  • Realisierung der anstehenden Verwaltungsaufgaben im Bereich Medizin und im Empfangsbereich

Ihre Qualifikationen:

  • Abgeschlossene Ausbildung als Gesundheits- und Krankenpfleger:in oder vergleichbare Qualifikation
  • Berufserfahrung im Gesundheitswesen, idealerweise mit Bezug zur Suchtkrankenhilfe
  • Empathie und Sensibilität im Umgang mit Menschen in schwierigen Lebenssituationen
  • Teamfähigkeit und Freude an interdisziplinärer Zusammenarbeit
  • Selbstständigkeit, Zuverlässigkeit und Verantwortungsbewusstsein
  • Bereitschaft zur Arbeit im Wechsel zwischen Früh-, Spät- und Nachtdiensten, auch an Wochenenden und Feiertagen
  • Gute Kommunikationsfähigkeiten und Dokumentationssicherheit
  • Motivation, sich fachlich und persönlich weiterzuentwickeln

Ihre Vorteile:

  • Unbefristetes Dienstverhältnis
  • Familiäre Atmosphäre und Kennenlerntag
  • Abwechslungsreiche und selbständige Arbeit mit täglichen Teambesprechungen
  • Unterstützung bei internen und externen Fort- und Weiterbildungen
  • Vereinbarkeit von Familie und Beruf
  • Funktions- und qualifikationsorientierte Vergütung nach Tarif (AVR DW M-V)
  • Betriebliche Altersversorgung
  • 30 Tage Urlaub
  • Jahressonderzahlung
  • Kinderzuschlag

Hinweise:

Vor der Unterzeichnung eines Dienstvertrages ist – soweit Sie nicht vor 1971 geboren sind oder nachweislich nicht der gesetzlichen Impfpflicht unterliegen – gemäß dem Masernschutzgesetz ein Nachweis über einen ausreichenden Schutz gegen Masern vorzulegen. Bewerbungs- und Reisekosten zu einem Vorstellungsgespräch werden nicht erstattet.

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