Job in SchwandorfUnbefristete Vollzeitstelle im Bereich der Eingangszone des Landratsamtes Schwandorf

Beruf

Unbefristete Vollzeitstelle im Bereich der Eingangszone des Landratsamtes Schwandorf

Unternehmen

Landratsamt Schwandorf

Arbeitsort

92421 Schwandorf

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Stellenbeschreibung

Beim Landkreis Schwandorf ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine unbefristete Vollzeitstelle im Bereich Eingangszone des Landratsamtes Schwandorf (Zentrale Bürgerinformationsstelle, kurz ZEBIS) zu besetzen.

Aufgabenbereich:

  • Empfang und Erstbetreuung von Bürgern
  • Steuerung des Kundenstroms
  • Beantwortung einfacher Informationsanliegen von Bürgern
  • Auskunftserteilung in Form von Aushändigung von Informationsmaterial (Flyern/Broschüren)
  • Entgegennahme bzw. Aufbereitung einfacher Korrespondenz
  • Unterstützung der Fachbereiche bei der Koordinierung von Terminvergaben sowie in sonstigen administrativen bzw. organisatorischen Angelegenheiten

Bewerbungsvoraussetzungen:

  • Eine Ausbildung und Berufserfahrung im Bürobereich
  • Gute Deutschkenntnisse in Wort und Schrift

Weitere Anforderungen:

  • Freundliches und bürgerorientiertes Verhalten
  • Aufgeschlossenheit gegenüber den Belangen der Bürgerinnen und Bürger
  • Selbständiges und zuverlässiges Arbeiten
  • Sicheres Auftreten und Durchsetzungsvermögen
  • Gutes mündliches Ausdrucksvermögen und Kommunikationsverhalten
  • Hohes Maß an Flexibilität, Organisationsfähigkeit und Belastbarkeit
  • Teamfähigkeit
  • Gute EDV-Kenntnisse

Wir bieten:

  • Eine sehr interessante und vielseitige Tätigkeit
  • Eine unbefristete Vollzeitstelle (die Stelle ist grundsätzlich teilzeitfähig, sofern durch Job-Sharing die ganztägige Wahrnehmung der Aufgaben gesichert ist)
  • Entgelt nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (EG 5 TVöD) mit den üblichen Sozialleistungen (Zusatzversorgung)
  • Flexible Arbeitszeitgestaltung (Gleitzeit)
  • Breites zusätzliches Fortbildungsangebot im Rahmen der Tätigkeit
  • Betriebliches Gesundheitsmanagement (gemeinsame Veranstaltungen)
  • Verpflegungsmöglichkeiten in der Kantine im Landratsamt u. v. m.

Schwerbehinderte werden bei gleicher Eignung bevorzugt.

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