Beruf
Pädagogische Assistenz- bzw. Fachkraft (m/w/d)
Unternehmen
Gemeindeverwaltung Machern
Arbeitsort
04827 Machern
Interessiert?
Stellenbeschreibung
Die Gemeinde Machern sucht ab sofort eine pädagogische Assistenzkraft bzw. eine pädagogische Fachkraft zur Unterstützung in den Kindertageseinrichtungen. Die Einstellung erfolgt zunächst befristet bis zum 31.07.2026.
Ihre Aufgaben:
- Familienergänzende Bildung, Erziehung und Betreuung von Krippenkindern, Kindergartenkindern und/oder Hortkindern.
- Organisation und Begleitung eines kindgerechten Tagesablaufs unter Berücksichtigung altersspezifischer Besonderheiten und individueller Entwicklungen.
- Unterstützung bei der Herausbildung sozialer Verhaltensweisen durch die Schaffung von Bildungs-, Erfahrungs- und Erlebnisräumen.
- Anregung und Dokumentation von Lern- und Entwicklungsprozessen im Freispiel und in individuellen Angeboten.
- Partnerschaftliche Zusammenarbeit mit Eltern, Kolleginnen und Kollegen, Vorgesetzten sowie gegebenenfalls mit Grundschulen, Horten und anderen öffentlichen Einrichtungen.
- Mitwirkung an der Qualitätsentwicklung der Einrichtung.
- Durchführung von Elterngesprächen.
Das bringen Sie mit:
- Abschluss als Sozialassistent/in gem. SächsQualiVO oder ein vergleichbarer Abschluss gem. § 1 Abs. 4 SächsQualiVO oder Abschluss als staatlich anerkannte(r) Erzieher(in) gem. SächsQualiVO oder ein vergleichbarer Abschluss gem. § 1 Abs. 1 SächsQualiVO.
- Begeisterung und Leidenschaft für den Beruf.
- Ausgeprägte Sozialkompetenz, insbesondere Kommunikations- und Teamfähigkeit.
- Hohe Einsatzbereitschaft, Flexibilität und Belastbarkeit.
- Bereitschaft zur regelmäßigen fachlichen Fortbildung.
- Gesundheitliche Eignung für einen Einsatz im Kitabereich.
Das bieten wir:
- Ein bis zum 31.07.2026 befristetes Arbeitsverhältnis in Teilzeit.
- Eingruppierung derzeit nach EG 4 TVöD SuE für Assistenzkräfte bzw. EG 8a TVöD SuE für pädagogische Fachkräfte, zuzüglich einer persönlichen SuE-Zulage.
- 30 Tage Jahresurlaub sowie 2 Regenerationstage.
- Eine betriebliche Altersvorsorge (ZVK).
Bewerbungen schwerbehinderter Menschen sowie diesen Gleichgestellter im Sinne des § 2 Abs. 3 SGB IX werden bei gleicher Eignung besonders berücksichtigt. Ein entsprechender Nachweis ist der Bewerbung beizulegen.
Mit Abgabe Ihrer Bewerbungsunterlagen erklären Sie Ihr Einverständnis, dass Ihre personenbezogenen Daten zum Zweck der Durchführung des Auswahlverfahrens verarbeitet werden dürfen. Ihr Einverständnis kann jederzeit widerrufen werden. Die Daten werden spätestens sechs Monate nach Abschluss des Verfahrens gelöscht.
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