Beruf
Sachbearbeiter Waffen- und Sprengstoffrecht (m/w/d)
Unternehmen
Landratsamt Erzgebirgskreis
Arbeitsort
09456 Annaberg-Buchholz, Mildenau
Interessiert?
Stellenbeschreibung
Ihr Aufgabengebiet umfasst im Wesentlichen:
Waffen- und Sprengstoffrecht:
- Bearbeitung von Anträgen auf Erteilung waffenrechtlicher Erlaubnisse aller Art
- Durchführung der Zuverlässigkeitsprüfungen
- Erteilung und Ausfertigung waffenrechtlicher Erlaubnisse
- Erstellung von Bescheiden zur Versagung, zum Widerruf oder zur Rücknahme waffenrechtlicher Erlaubnisse sowie für Waffenbesitzverbote
- Überwachung von Sachkundeprüfungen nach dem Waffengesetz
- Fertigung von Anzeigen wegen Straftaten und Ordnungswidrigkeiten nach dem Waffenrecht
- Datenerfassung und -pflege im nationalen Waffenregister
- Aktenhaltung der waffenrechtlichen Erlaubnisinhaber
- Durchführung von Kontrollen nach WaffG, z. B. Waffenaufbewahrungskontrollen und Regelüberprüfungen von Schießstätten im Außendienst
- Registratur, Aktenhaltung und Verwaltung von sichergestellten Gegenständen
- Bearbeitung von Anträgen nach dem Sprengstoffgesetz (z.B. nach § 27 SprengG, Unbedenklichkeitsbescheinigungen, Anzeigen für Großfeuerwerke)
- Fertigung von Anzeigen nach dem Sprengstoffrecht
- Aktenhaltung der sprengstoffrechtlichen Erlaubnisinhaber
- Kontrollen nach SprengG, z. B. Überprüfungen von Pulverlagerstätten
- Bearbeitung von Anträgen auf Erteilung von Jagdscheinen
- Ausfertigung und Verlängerung von Jagdscheindokumenten
- Durchführung der jagdrechtlichen Zuverlässigkeitsprüfungen
- Erstellung von Bescheiden zur Ungültigkeitserklärung und Einziehung von Jagdscheinen
- Aktenhaltung der Jagdscheininhaber
Vollzug des Gesetzes zum Schutz der Bevölkerung vor gefährlichen Hunden und des Sächsischen Polizeibehördengesetzes:
- Bearbeiten von Anträgen zur Haltung gefährlicher Hunde
- Bearbeitung von Anzeigen bei Hundebissverletzungen
- Feststellung der Gefährlichkeit von Hunden im Einzelfall
- Mitarbeit im Prüfungsausschuss zur Abnahme von Sachkundeprüfungen gem. DVOGefHundG
- Erstellung von Bescheiden zur Genehmigung, Versagung, zum Widerruf oder zur Rücknahme von Erlaubnissen zur Haltung gefährlicher Hunde
- Durchführung von Nachschauen über die sichere Haltung gefährlicher Hunde im Außendienst
- Verwaltungsaufgaben nach dem GefHundG
Ausübung der Fachaufsicht:
- Bearbeitung von Widersprüchen gegen Polizeiverfügungen der Ortspolizeibehörden bei polizeilichen Maßnahmen gegen Hundehalter
Ihr Anforderungsprofil:
Erforderliche Qualifikationen:
- Eine erfolgreich abgeschlossene Berufsausbildung als Verwaltungsfachangestellter oder eine vergleichbare verwaltungsrechtliche Ausbildung (z.B. Angestelltenlehrgang I, Fortbildung zum Kommunalfachangestellten) oder
- eine erfolgreich abgeschlossene kaufmännische oder rechtliche Berufsausbildung
- Führerschein Klasse B sowie die Bereitschaft, das private Fahrzeug für dienstliche Zwecke zu nutzen
Wünschenswerte Fach- und Sozialkompetenzen:
- Einschlägige Berufserfahrung von Vorteil
- Waffenrechtliche Sachkunde (Nachweis z. B. durch Sachkundeprüfung gemäß § 7 WaffG oder Jägerprüfung). Soweit nicht vorhanden, sollte die Bereitschaft zur Erlangung bestehen (Kosten trägt der Arbeitgeber).
- Sprengstoffrechtliche Fachkunde (Nachweis z. B. durch staatlich anerkannten Lehrgang). Soweit nicht vorhanden, sollte die Bereitschaft zur Erlangung bestehen (Kosten trägt der Arbeitgeber).
- Kenntnisse einschließlich der einschlägigen Rechtsprechung, Kommentierung und Literatur insbesondere zu GefHundG, DVOGefHundG, TierSchG, SächsPBG, SächsPVDG, VwVfG, VwGO, VwVG, SächsVwVG, SächsVwKG, SächsVwZG, OWiG und StPO
- Ein hohes Maß an Urteilsvermögen, Belastbarkeit und Engagement
- Korrektes und sachliches Auftreten
- Praktische Erfahrung im Umgang mit Hunden von Vorteil
- Selbstständige, gewissenhafte Arbeitsweise, Verantwortungsbewusstsein
- Durchsetzungsvermögen und Verhandlungsgeschick
Was wir bieten:
- Vergütung nach dem TVöD
- Bei Vorliegen der persönlichen Voraussetzungen in Entgeltgruppe 9a
- Ansonsten in Entgeltgruppe 8
- Sehr gute Fortbildungsmöglichkeiten
- Flexible Arbeitszeiten (ohne Kernzeit)
- 30 Urlaubstage im Kalenderjahr sowie arbeitsfreie Tage am 24. und 31.12.
- Betriebliches Gesundheitsmanagement
- Betriebliche Altersvorsorge
- Jahressonderzahlung
- Leistungsentgelt
- Rabattsystem für Mitarbeiter
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